Geldauflagen als Zuwendungen

Sie könnten zu Geldauflagen verurteilt werden – und möchten Klimaschutz voranbringen?

Wenn ein Verfahren nach §153a der Strafprozessordnung (StPO) gegen eine Geldauflage eingestellt wird, können diese Gelder an gemeinnützige Vereine gegeben werden. Wir als Verein zur Förderung von Klimagerechtigkeit sind am Oberlandesgericht Frankfurt als möglicher Empfänger registriert.

Sie können – möglichst früh im Verfahren – den Wunsch selbst vor Gericht einbringen, dass eine eventuelle Geldauflage an uns gespendet wird. Die letztendliche Entscheidung liegt dann allerdings bei Ihrer Richterin bzw. Ihrem Richter. 

Informationen für Staatsanwaltschaft, Richterschaft und Anwältinnen

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

durch Ihre Zuweisung von Geldauflagen an unseren Verein fördern Sie Bewusstsein und zivilgesellschaftliche Aktivität für die größte und globale Krise unserer Zeit: die Zerstörung unserer Lebensgrundlagen durch den Verlust von Biodiversität und menschgetriebene Veränderung des Klimas.

Die Zuweisung von Geldauflagen ist eine wichtige Ressource für unsere Arbeit: sie ermöglicht uns, ansprechende Bildungsformate für die Mitte der Gesellschaft zu entwickeln und Klimagerechtigkeit zu begreifen – in Deutschland und weltweit.

Wir sind am Oberlandesgericht Frankfurt am Main registriert. Unsere Gemeinnützigkeit ist bestätigt. Satzungsänderungen teilen wir unverzüglich mit.
Eingehende und ausbleibende Zahlungen melden wir zeitnah. Wir kommen jährlich unserer Rechenschaftspflicht gegenüber dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main nach.

Bitte berücksichtigen Sie den „Verein zur Förderung von Klimagerechtigkeit e.V.“ bei der Zuweisung von Spenden!

Verwendungszweck: Geldauflagen
IBAN: DE16 4306 0967 1234 5399 00
BIC: GENODEM1GLS

Für Fragen stehen wir unter verein@klimagerecht.com gern zur Verfügung..

Wir danken für Ihr Vertrauen!

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